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Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

Verjährung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:

Wann verjährt die MPU?

Im Straßenverkehr sind Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote häufige Konsequenzen nach Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Doch viele Betroffene wissen nicht, dass Verkehrsverstöße und die damit verbundenen Sanktionen nach einer gewissen Zeit verjähren können. Die Verjährung spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, wie lange ein Verkehrsverstoß gespeichert ist und welche Auswirkungen dieser auf den Führerschein und die Fahreignung haben kann. In diesem Artikel wird umfassend erklärt, wie die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr funktioniert, welche Fristen es gibt und worauf zu achten ist, um ein klares Bild über die Verjährungsregeln zu erhalten.

Was bedeutet die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten?

Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten bedeutet, dass eine festgelegte Frist abläuft, nach der die Tat nicht mehr für Maßnahmen verwendet werden kann. Das heißt, dass Bußgelder und Punkte in Flensburg nach einem bestimmten Zeitraum verfallen. Sobald eine Ordnungswidrigkeit verjährt ist, kann sie zum Beispiel nicht mehr für die Anordnung einer MPU verwendet werden und ist somit rechtlich gesehen erloschen.

Die Verjährungsfristen für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Grundsätzlich wird zwischen der einfachen und der schweren Ordnungswidrigkeit unterschieden:

  1. Einfache Ordnungswidrigkeiten
    Zu den einfachen Ordnungswidrigkeiten gehören Verstöße wie geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel unterhalb einer Sekunde Rotlicht. Für solche Ordnungswidrigkeiten, die mit 1 Punkt geahndet werden, gilt eine Verjährungsfrist von 2,5 Jahren. Das bedeutet, dass die Tat verjährt nach dieser Zeit und wird aus dem Fahreignungsregister getilgt.

  2. Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
    Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten umfassen Delikte, die eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, wie das Überfahren einer roten Ampel bei längerer Rotzeit, hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Für schwerwiegendere Verstöße, welche mit 2 Punkten geahndet werden, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.
Punkte in Flensburg und die Tilgungsfristen

Die Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg lauten im Überblick wie folgt:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten: Punkte für einfache Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach 2,5 Jahren.
  • Schwere Ordnungswidrigkeiten: Punkte für schwerwiegendere Verstöße verjähren nach fünf Jahren.
  • Straftaten im Straßenverkehr: Punkte für Straftaten verjähren nach zehn Jahren.

Diese Tilgungsfristen beginnen mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder des Gerichtsurteils und sind unabhängig von anderen Verstößen. Die Fristen verlängern sich also nicht, sollten neue Verstöße hinzukommen. Die sogenannte Tilgungshemmung wurde mit der Punktereform 2014 für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr abgeschafft.

Verfolgungsverjährung: Wenn der Bußgeldbescheid verjährt

Geringfügige Verstöße müssen von der Bußgeldbehörde innerhalb von 3 Monaten mit einem Bußgeldbescheid mitgeteilt werden, sonst ist der Verstoß nichtig und kann nicht bestraft werden. Das nennt man Verfolgungsverjährung. Bei Verstößen gegen § 24a StVG, also Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Alkohol, Cannabis oder Drogen im Straßenverkehr, gilt eine Verfolgungsverjährung von 12 Monaten. Sobald die Frist der Verfolgungsverjährung abgelaufen ist und kein Bußgeldbescheid ergangen ist, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr geahndet werden. Die Verfolgungsverjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, kann jedoch unter bestimmten Umständen unterbrochen werden, was die Verjährung verlängern kann.

Beispiel:

Ein Autofahrer überschreitet am 1. Januar die zulässige Geschwindigkeit. Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, was bedeutet, dass die Ordnungswidrigkeit spätestens bis zum 31. März verjährt, sofern bis dahin kein Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Sollte ein Anhörungsbogen jedoch am 15. Februar zugestellt werden, beginnt die Verjährungsfrist erneut und endet drei Monate später, am 15. Mai.

Was unterbricht die Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten?

Die Verjährung kann unter bestimmten Umständen unterbrochen werden, was die Frist verlängert. Zu den wichtigsten Unterbrechungen gehören:

  1. Zustellung des Bußgeldbescheids: Sobald der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, beginnt eine neue Verjährungsfrist von drei Monaten.
  2. Anhörungsschreiben: Ein Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle kann ebenfalls die Verjährung unterbrechen und die Frist verlängern.
  3. Ermittlungsmaßnahmen der Behörden: Ermittlungsmaßnahmen, wie die Vernehmung des Fahrzeughalters oder die Aufnahme der Personalien von Zeugen, können die Verjährungsfrist ebenfalls unterbrechen.

Durch diese Unterbrechungen kann die Verjährung mehrfach neu beginnen und somit deutlich verlängert werden, maximal auf bis zu 2 Jahre. Die regelmäßigen Unterbrechungen sind besonders bei komplexen Fällen oder bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG relevant.

Was bedeutet Verjährung für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)?

Eine MPU kann angeordnet werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat, etwa aufgrund von wiederholten Verkehrsverstößen oder schwerwiegenden Vergehen im Straßenverkehr. Doch was passiert, wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist? Grundsätzlich gilt:

  • Bei Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt die MPU bestehen: Die Verjährung eines Verstoßes hebt nicht die Anordnung zur MPU auf, sollte die Fahrerlaubnis aufgrund dieses Delikts entzogen worden sein. Delikte bleiben trotz ihrer Löschung solange verwertbar, wie es mit ihnen im Zusammenhang stehende Einträge im Fahreignungsregister gibt. Das bedeutet, dass auch dann eine MPU durchgeführt werden muss, auch wenn der zugrunde liegende Verstoß inzwischen verjährt ist.
  • Maximale Verjährungszeit: Maximal ist ein Delikt 15 Jahre nach Datum der Rechtskraft verwertbar. Die Frist der Verjährung von 10 Jahren beginnt bei der Entziehung der Fahrerlaubnis spätestens nach 5 Jahren. Demnach hat eine MPU eine maximale Verjährungsfrist von 15 Jahren.
  • Ausnahme – freiwilliger Verzicht: Wer auf seine Fahrerlaubnis nach einem Verstoß freiwillig verzichtet hat, für den gilt nicht das gleiche, wie nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Sobald das Delikt gelöscht ist, kann ein Betroffener einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen und muss in der Regel keine MPU mehr durchführen.
  • Auffrischung der Verjährungszeit: Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Verjährungsfrist von 15 Jahren wieder von vorne losgehen kann. Wer einen Antrag auf Neuerteilung stellt und innerhalb der gesetzten Frist kein MPU-Gutachten abgibt und den Antrag einfach auslaufen lässt, der erhält eine sogenannte Versagung der Fahrerlaubnis. Dasselbe passiert, wenn ein negatives MPU-Gutachten bei der Führerscheinstelle abgegeben wird. Mit dem Eintrag der Versagung der Fahrerlaubnis beginnen die 15 Jahre Tilgung von vorne.
Wie kann man von der Verjährung bei Verkehrsverstößen profitieren?

Um von der Verjährung bei Verkehrsverstößen zu profitieren, ist es ratsam, die eigenen Verkehrsverstöße und die Tilgungsfristen im Fahreignungsregister im Blick zu behalten. Hier sind einige praktische Tipps:

  • Regelmäßige Abfrage des Punktekontos: Durch regelmäßige Abfragen des eigenen Fahreignungsregisters in Flensburg (z. B. alle sechs Monate) können Sie sicherstellen, dass Sie die Punkte und Tilgungsfristen im Blick haben. So erfahren Sie, wann Punkte verfallen und wann eine MPU Anordnung im Anschluss an einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis vermieden werden kann.
  • Rechtsberatung bei Bußgeldverfahren: Wer sich rechtlich bei Bußgeldverfahren beraten lässt, kann im Zweifelsfall von der Verjährung profitieren. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob Verjährungsfristen, Dokumentation und Eichung von Geräten eingehalten wurden und gegebenenfalls Einspruch erheben.
  • Vermeidung weiterer Verstöße: Um eine MPU zu vermeiden, sollte nach einem Bußgeldbescheid möglichst auf weitere Verkehrsverstöße verzichtet werden. Ein zunehmend hoher Punktestand kann dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet wird.
Fazit

Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr spielt im Fahrerlaubnisrecht eine wichtige Rolle und kann helfen, die Entziehung oder MPU-Anordnungen zu vermeiden. Während die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten 2,5 bis 5 Jahre beträgt, bleibt die Anordnung einer MPU oft bestehen, selbst wenn der zugrunde liegende Verstoß bereits verjährt ist. Wer die Punkte und Verjährungsfristen im Blick behält und sich gut über die Tilgungsregeln informiert, kann jedoch gezielt daran arbeiten, sein Punktekonto zu reduzieren und somit das Risiko einer MPU zu minimieren.

Falls Sie Fragen zur MPU-Vorbereitung oder zu Ihrer individuellen Situation haben, bieten wir von ON MPU umfangreiche Informationen und eine kostenlose Erstberatung an. Manuel Cran und sein Team stehen Ihnen für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.