MPU-Datenschutz: Was erlaubt ist und was nicht
Manuel Cran | M.Sc. Psychologie und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP
Wer hat Zugriff auf meine medizinischen und psychologischen Daten? Was darf die Fahrerlaubnisbehörde wissen? Und welche Rechte habe ich als Betroffener? In Zeiten wachsender Sensibilität für den Schutz personenbezogener Daten ist dieses Thema aktueller denn je.
Was ist die MPU und warum ist Datenschutz hier besonders wichtig?
Vertrauliche Informationen im Zentrum
Die MPU erfasst hochsensible Informationen: Alkohol- oder Drogenkonsum, psychische Gesundheit, Lebensgewohnheiten und persönliche Einstellungen zum Straßenverkehr. Diese Angaben unterliegen nicht nur dem Berufsgeheimnis von Gutachtern, sondern auch strengen Datenschutzregelungen nach DSGVO und Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Relevanz für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Die gesammelten Daten beeinflussen unmittelbar die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde. Ein negatives Gutachten kann zur Ablehnung der Wiedererteilung führen. Umso wichtiger ist es, dass der Umgang mit diesen Informationen rechtskonform und transparent erfolgt.

Wer erhält Zugang zu den MPU-Daten?
Die Begutachtungsstelle
Nur die von der Behörde beauftragte Begutachtungsstelle für Fahreignung führt die Untersuchung durch und erhebt die Daten. Diese Stellen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen ohne ausdrückliche Einwilligung weitergeben. Die Begutachtungsstelle darf auch nur genau das untersuchen, was von der Behörde im Untersuchungsauftrag formuliert wurde.
Die Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde erhält ausschließlich das abschließende Gutachten – nicht die detaillierten Untersuchungsunterlagen oder Fragebögen. Die Daten dürfen von der Behörde ausschließlich zur Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verwendet werden. Auch darf die Behörde keine anderen Stellen als die durch die Bundesanstalt für Straßenwesen anerkannten Begutachtungsstellen mit dem Gutachten beauftragen.
Weitere Dritte?
Versicherungen, Arbeitgeber oder andere öffentliche Stellen haben keinen Anspruch auf Einsicht in die MPU-Daten. Auch Strafverfolgungsbehörden erhalten nur in Ausnahmefällen mit richterlicher Anordnung Zugriff. Eine freiwillige Herausgabe durch den Betroffenen ist zwar möglich, sollte aber gut überlegt sein.

Welche Rechte haben Betroffene?
Recht auf Information und Auskunft
Betroffene haben laut DSGVO das Recht, zu erfahren, welche Daten erhoben werden, wofür sie verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Auch die Weitergabe der Daten muss offengelegt werden.
Recht auf Einsichtnahme
Jede Person darf in ihre eigene Führerscheinakte Einsicht nehmen – entweder direkt vor Ort bei der Führerscheinstelle oder digital. Wer sich fachlich beraten lassen möchte, kann eine Kopie an Verkehrspsychologen oder Rechtsanwälte weitergeben.
Recht auf Berichtigung
Sind fehlerhafte Angaben im Gutachten enthalten, können Betroffene Mängel anzeigen und eine Berichtigung durch die Begutachtungsstelle verlangen. Dies gilt jedoch nur für objektive Fehler – nicht für Unterschiede in der subjektiven Einschätzung durch den Betroffenen.
Recht auf Widerruf und Löschung
Wurde die Zustimmung zur Verarbeitung bestimmter Daten gegeben (z. B. bei medizinischen Vorbefunden), kann diese Zustimmung widerrufen werden. Die Löschung der Daten ist nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen möglich.
Was passiert mit den Daten nach der MPU?
Aufbewahrungsdauer
Die Begutachtungsstellen müssen die Unterlagen gemäß Anlage 15 FeV in der Regel 10 Jahre lang aufbewahren. Danach erfolgt die datenschutzkonforme Vernichtung. Führerscheinstellen müssen Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse gemäß § 2 Abs. 9 StVG nach 10 Jahren vernichten.
Keine automatische Weitergabe
Eine Weitergabe an andere Behörden oder Dritte erfolgt nicht automatisch. Auch die Polizei oder ein neuer MPU-Anbieter kann keine alten Gutachten einsehen, es sei denn, die betroffene Person stellt sie aktiv zur Verfügung.

Datenschutz in der Vorbereitung
Auch im Rahmen der MPU-Vorbereitung, etwa bei ON-MPU, gilt der Datenschutz uneingeschränkt. Persönliche Daten, wie Angaben zu Konsumverhalten oder psychische Gesundheit werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Schweigepflicht ist für Psychologen und andere Mitarbeiter ebenso bindend wie bei Ärzten und medizinischen Fachkräften.
Fazit
Die MPU berührt zentrale Fragen des Datenschutzes – denn sie greift tief in die Privatsphäre ein. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und auf einen sensiblen Umgang mit persönlichen Informationen zu achten. Wer gut informiert ist, kann selbstbewusst und sicher mit der Situation umgehen und unberechtigte Eingriffe in die Privatsphäre vermeiden.
Falls Sie Fragen zur MPU-Vorbereitung oder zu Ihrer individuellen Situation haben, bieten wir von ON MPU umfangreiche Informationen und eine kostenlose Erstberatung an. Manuel Cran und sein Team stehen Ihnen für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.
FAQ
Häufig gestellte Fragen