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Vorsicht, teure Falle im Auto! Wie ein Gegenstand dich 10.000 Euro kosten kann

Vorsicht, teure Falle im Auto! Wie ein Gegenstand dich 10.000 Euro kosten kann

Vom Picknick-Ausflug zur Bußgeld-Falle

Warum das Mitführen bestimmter Gegenstände teuer werden kann

Manuel Cran | M.Sc. Psychologie und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP

Es gibt zahlreiche Verkehrsregeln, die den meisten Autofahrern bekannt sind. Doch es gibt auch Vorschriften, die viele Menschen nicht auf dem Schirm haben – und deren Missachtung hohe Bußgelder nach sich ziehen kann. Besonders ein harmlos erscheinender Gegenstand kann dich im schlimmsten Fall eine vierstellige Summe kosten. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du achten solltest, um nicht unerwartet zur Kasse gebeten zu werden.

Unbeschwertes Picknick im Grünen…

…oder doch eine teure Überraschung?

Die Sonne scheint, die Temperaturen sind angenehm, und die Blätter färben sich in den schönsten Herbstfarben – perfekte Bedingungen für einen entspannten Ausflug ins Grüne. Schnell sind eine Decke, Snacks und Getränke eingepackt, und vielleicht auch noch ein frisch gebackener Kuchen vom Lieblingsbäcker. Doch halt! Wer seinen Käse oder das Brot vor Ort schneiden will und ein Messer mitnimmt, könnte unbewusst gegen das Waffengesetz verstoßen.

Die meisten Menschen denken bei Verstößen im Straßenverkehr an überhöhte Geschwindigkeit, Falschparken oder das Überfahren einer roten Ampel. Doch auch Gegenstände im Auto können teuer werden – und ein Messer gehört dazu.

Polizeikontrolle - Picknick, Brotmesser

Messer im Auto:

Wann es problematisch wird

Viele führen aus praktischen Gründen ein Taschenmesser oder ein größeres Küchenmesser mit sich. Sei es, um unterwegs Obst zu schneiden oder um bei einem spontanen Picknick Brot und Käse zu servieren. Doch laut dem Waffengesetz (WaffG) ist das Mitführen bestimmter Messer in der Öffentlichkeit verboten – und das gilt auch für den Transport im Auto.

Ein Verstoß gegen diese Regelung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Laut § 42a des Waffengesetzes ist es untersagt:

  • Messer mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge zu führen.
  • Einhandmesser (Messer, die mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden können) mitzuführen.

Das bedeutet konkret: Wer ein Messer mit einer feststehenden Klinge über 12 cm oder ein Einhandmesser mit sich führt, macht sich strafbar – selbst dann, wenn das Messer im Handschuhfach oder in der Mittelkonsole liegt. Die Strafen können drastisch ausfallen: Bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Was bedeutet „Führen eines Messers“?

Im juristischen Sinne bedeutet „Führen“, dass man die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Gegenstand hat und ihn griffbereit mit sich trägt. Das gilt für das Handschuhfach ebenso wie für die Mittelkonsole oder die Türablage.

Viele Autofahrer gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihr Handschuhfach als „verschlossener Behälter“ gilt. Das ist jedoch nicht der Fall. Ein verschlossener Behälter muss so gesichert sein, dass ein direkter Zugriff nicht möglich ist – zum Beispiel durch ein Schloss mit separatem Schlüssel oder eine andere sichernde Vorrichtung.

Erlaubt ist das Mitführen eines Messers nur dann, wenn:

  • es für einen beruflichen Zweck erforderlich ist (zum Beispiel für Handwerker oder Jäger).
  • es in einem verschlossenen Behälter transportiert wird.
  • eine sonstige anerkannte Verwendung vorliegt (z. B. für Sportler beim Angeln oder Jagen, wobei der Nachweis erforderlich sein kann).
Messer Sicher verstauen

Welche Messer sind erlaubt?

Nicht jedes Messer fällt automatisch unter das Verbot. Unproblematisch sind zum Beispiel:

  • Klappmesser, die nicht einhändig geöffnet und festgestellt werden können.
  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm.
  • Multifunktionswerkzeuge wie ein klassisches Schweizer Taschenmesser, sofern sie keine Einhandöffnung besitzen.

Wer sich unsicher ist, ob sein Messer legal ist, sollte vor dem Transport einen Blick in die gesetzlichen Regelungen werfen oder das Messer in einem verschlossenen Behälter verstauen.

Picknick ohne Risiko

So schützt du dich vor hohen Bußgeldern

Damit dein Ausflug nicht zu einem teuren Missverständnis führt, solltest du folgende Maßnahmen beachten:

  1. Kleine Messer bevorzugen: Falls du unbedingt ein Messer mitnehmen möchtest, achte darauf, dass es eine feststehende Klinge unter 12 cm hat oder kein Einhandmesser ist.
  2. Lebensmittel vorher vorbereiten: Schneide Brot, Käse und Obst schon zu Hause, um gar nicht erst in die Verlegenheit zu kommen, ein Messer mitnehmen zu müssen.
  3. Messer sicher verstauen: Falls du ein größeres Messer transportieren musst (z. B. für den Campingurlaub), dann verpacke es in einem abschließbaren Behälter im Kofferraum.
  4. Vorher informieren: Verlasse dich nicht darauf, dass das Handschuhfach oder die Mittelkonsole als „verschlossen“ gilt – das tut es nicht!

Indem du diese einfachen Tipps befolgst, kannst du hohe Strafen vermeiden und dein Picknick oder deinen Ausflug unbeschwert genießen.

Fazit – Besser vorsorgen, statt teuer zahlen

Was zunächst harmlos und alltäglich erscheint, kann schnell zu einem kostspieligen Problem werden: Messer im Auto sind nicht grundsätzlich verboten, doch viele Modelle dürfen nicht frei mitgeführt werden. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen – bis zu 10.000 Euro sind möglich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich vorher informieren, welche Messer erlaubt sind und wo sie im Fahrzeug gelagert werden dürfen. Für alle, die keine Risiken eingehen wollen, gilt: Am besten Lebensmittel vorab vorbereiten und auf das Mitführen von Messern im Auto verzichten. Dann steht einem sorgenfreien Ausflug oder Picknick nichts mehr im Wege!

Falls Sie Fragen zur MPU-Vorbereitung oder zu Ihrer individuellen Situation haben, bieten wir von ON MPU umfangreiche Informationen und eine kostenlose Erstberatung an. Manuel Cran und sein Team stehen Ihnen für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sind alle Messer im Auto verboten?
Nein. Messer mit einer feststehenden Klinge unter 12 cm und Klappmesser ohne Einhandöffnung sind erlaubt. Einhandmesser oder feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge sind verboten.
Gilt das Handschuhfach als verschlossener Behälter?
Nein. Ein „verschlossener Behälter“ muss so gesichert sein, dass ein direkter Zugriff nicht möglich ist. Das Handschuhfach erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Kann ich ein Messer im Kofferraum transportieren?
Ja, solange es sich in einem verschlossenen Behälter befindet. Der Kofferraum allein reicht nicht aus, um das Messer als „gesichert“ zu betrachten.
Gibt es Ausnahmen vom Messerverbot?
Ja. Wer ein Messer aus beruflichen Gründen benötigt (z. B. Jäger, Handwerker), darf es mitführen. Allerdings kann es erforderlich sein, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß?
Je nach Schwere des Falls kann das Bußgeld bis zu 10.000 Euro betragen.

Mit diesem Wissen bist du bestens vorbereitet und kannst sicherstellen, dass dein nächster Ausflug nicht nur entspannt, sondern auch regelkonform abläuft!