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MPU Verjährung: Nach 15 Jahren zurück zum Führerschein

MPU Verjährung: Nach 15 Jahren zurück zum Führerschein

Manuel Cran | M.Sc. Psychologie und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP

MPU-Verjährung nach 15 Jahren – Wahrheit, Mythos oder beides?

Fast jeder, dem einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde, bekommt irgendwann diesen Satz zu hören:

„Warte einfach 15 Jahre, dann ist alles verjährt.
Du bekommst den Führerschein ohne MPU zurück.“

Das klingt verlockend. Ganz falsch ist die Aussage nicht, aber sie ist auch nicht so einfach, wie viele glauben.
Es gibt tatsächlich eine rechtliche Möglichkeit, nach rund 15 Jahren ohne medizinisch-psychologische Untersuchung wieder zum Führerschein zu kommen.

Diese Möglichkeit funktioniert jedoch nur unter sehr bestimmten Umständen und kann leicht scheitern.

Was bedeutet „MPU-Verjährung“ überhaupt?

Müdigkeit am Steuer – ein weit verbreitetes Problem

Der Begriff „MPU-Verjährung“ ist juristisch nicht korrekt.
Eine MPU verjährt nicht, sondern verliert ihre Grundlage, wenn die zugrundeliegenden Einträge im Fahreignungsregister gelöscht sind. Diese Löschung nennt man Tilgung und sie ist in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Nach Ablauf bestimmter Fristen dürfen die Behörden alte Daten nicht mehr verwenden. Das bedeutet, dass frühere Verstöße im Straßenverkehr rechtlich gesehen keine Rolle mehr spielen.

Verjährung, Tilgung, Löschung – wo liegt der Unterschied?

Eine Straftat kann nach einer bestimmten Zeit nicht mehr bestraft werden.

Ein Eintrag im Fahreignungsregister ist nach Ablauf der Frist nicht mehr verwertbar.

Alle gespeicherten Daten, auch interne, werden vollständig entfernt.

Sobald die Delikte getilgt sind, die für eine MPU-Anordnung als Grundlage dienen, kann die Fahrerlaubnisbehörde keine MPU mehr anordnen.

Genau an diesem Punkt entsteht die Möglichkeit, den Führerschein ohne MPU neu zu beantragen.

Wann beginnt die 15-Jahres-Frist zu laufen?

Die Frist besteht streng genommen auf zwei Fristen, einmal 10 und weitere 5 Jahre.
Die 15 Jahre entstehen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Es gibt in den ersten 5 Jahren nach der Entziehung keine Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
  2. Es wird zwischenzeitlich kein negatives MPU-Gutachten bei der Führerscheinstelle abgegeben.
  3. Es gibt keine neuen Verkehrsdelikte oder eine Versagung der Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis wird zum Beispiel dann versagt, wenn man einen Antrag auf Neuerteilung stellt, aber innerhalb der Frist kein MPU-Gutachten abgibt. Das kann man jedoch verhindern, indem man den Antrag einfach rechtzeitig zurückzieht. Dann läuft die ursprüngliche Frist ohne Verlängerung unverändert weiter. Kommt es jedoch zu einer Versagung der Fahrerlaubnis oder erneuten Delikten beginnen die 15 Jahre von vorne.

Beispiel:

Jemand verliert 2010 wegen Alkohol am Steuer den Führerschein.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist im FAER zum 15.10.2010 rechtskräftig eingetragen. Wenn danach keine neuen Delikte passieren, kann ab 16.10.2025 ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden, ohne eine MPU zur Folge zu haben. Die Führerscheinstelle prüft dann, ob noch alte Einträge im Fahreignungsregister existieren oder neue dazu gekommen sind.

Wenn keine beschwerenden Daten existieren, darf keine MPU angeordnet werden.

Typische Stolperfallen

  • Es wurde innerhalb der 15 Jahre ein negatives MPU-Gutachten abgegeben.
  • Der Antrag wird zu früh gestellt und die Frist zur Vorlage eines MPU-Gutachtens bei der Behörde ist ausgelaufen, ohne den Antrag vorher rechtzeitig zurückzuziehen.
  • Es gibt Mitteilungen und Schriftverkehr in der Führerscheinakte, die keinen Tilgungsfristen unterliegen und auch nach 15 Jahren weiterhin Zweifel an der Fahreignung begründen.
  • Spätestens nach 10 Jahren muss bei einer Neuerteilung immer eine erneute theoretische und praktische Fahrprüfung absolviert werden.

Tipp: Bevor du den Antrag stellst, solltest du dich juristisch oder verkehrspsychologisch absichern, dass die Tilgung wirklich erfolgt ist.

Warum eine MPU-Vorbereitung oft der bessere Weg ist

Viele sehen die MPU als Strafe.

In Wahrheit ist sie meist der sicherere und deutlich schnellere Weg zurück zum Führerschein.
Eine gute Vorbereitung dauert in der Regel nur wenige Monate und kann individuell an die persönliche Situation angepasst werden.

Bei einer professionellen MPU-Vorbereitung geht es nicht darum, Antworten auswendig zu lernen, sondern zu verstehen, was damals schiefgelaufen ist und wie sich das Verhalten seitdem verändert hat.
Wer das glaubhaft vermitteln kann, hat sehr gute Chancen auf ein positives Gutachten.

Wann sich das Warten trotzdem lohnen kann

Es gibt Fälle, in denen sich das Warten auf die Tilgung lohnt.

Zum Beispiel, wenn jemand nicht auf den Führerschein angewiesen ist und in den 15 Jahren keine neuen Verstöße begeht.

Dann kann die Tilgung tatsächlich greifen und der Antrag auf Neuerteilung erfolgreich sein.
In den meisten Fällen ist dieser Weg jedoch zu unbequem und zu lang.

Fazit

Die Vorstellung, nach 15 Jahren einfach wieder fahren zu dürfen, hält sich hartnäckig.
Rechtlich ist sie möglich, praktisch aber selten ohne Risiko. Zudem muss nach spätestens 10 Jahren Geld und Zeit in erneute Fahrprüfungen bei einer Fahrschule investiert werden.
Die Tilgung nach § 29 StVG ist keine sichere Abkürzung, sondern eine theoretische Option, die nur in Einzelfällen sinnvoll ist.

Wer sicher und planbar wieder mobil werden will, sollte die MPU aktiv angehen.
Eine professionelle Vorbereitung spart Jahre an Wartezeit und bietet echte Sicherheit.
ON-MPU begleitet Betroffene Schritt für Schritt vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Gutachten.

➡️ Kostenloses Erstgespräch vereinbaren: www.on-mpu.de

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann man die Tilgungsfrist verkürzen?
Nein. Die Frist ist gesetzlich festgelegt. Wer während dieser Zeit erneut auffällig wird oder dessen Fahrerlaubnis versagt wird, riskiert eine Verlängerung.
Zählt die Sperrfrist mit?
Nein. Entscheidend für die Tilgungsfrist ist das Datum der Rechtskraft der Entziehung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister.
Was passiert, wenn man zu früh einen Antrag stellt?
Die Frist wird durch einen Antrag auf Neuerteilung nicht unterbrochen und beginnt nicht neu zu laufen. Man sollte den Antrag jedoch rechtzeitig zurückziehen, wenn man innerhalb der Frist zur Vorlage kein positives MPU-Gutachten abgeben kann.
Wird der Führerschein nach der Tilgung automatisch wiedererteilt?
Nein. Du musst trotzdem einen neuen Antrag stellen. Die MPU entfällt zwar, wenn keine Eintragungen mehr im FAER existieren, es muss aber erneut eine theoretische und praktische Fahrprüfung abgelegt werden.
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