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Cannabis Legalisierung & Säule 2: Was bedeutet das für Ihre Fahrerlaubnis?

Cannabis Legalisierung & Säule 2: Was bedeutet das für Ihre Fahrerlaubnis?

Cannabis & Führerschein: Säule 2 erklärt

Manuel Cran | M.Sc. Psychologie und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP

Seit dem 1. April 2024 ist der private Besitz von bis zu 25 g Cannabis legal. Teil dieser Legalisierungsstrategie ist das sogenannte Zwei‑Säulen‑Modell: Während Säule 1 Eigen- und Gemeinschaftsanbau erlaubt, zielt Säule 2 auf kommerzielle Verkaufsmodelle in Modellregionen ab, deren Umsetzung jedoch weiter verzögert ist. Dieser Artikel untersucht das aktuelle Spannungsfeld zwischen Legalisierung und Verkehrssicherheit: Was ändert sich für Fahrer:innen, wie wirken sich die Grenzwerte aus und was droht bei Fehlverhalten?

Säule 2 – Status Quo & Perspektiven

Definition & Verzögerung

Säule 2 sieht kontrolliert-kommerzielle Abgabe vor, etwa über lizenzierte Shops oder Modellprojekte. Ziel ist die wissenschaftliche Erfassung von Auswirkungen auf Gesundheits‑ und Jugendschutz sowie auf den Schwarzmarkt. Die angekündigten Verkaufsgeschäfte verzögern sich, auch wegen komplexer Abstimmungsprozesse zwischen den Ministerien.

Verzögerte Eröffnung eines Cannabis-Shops in Modellregion – Symbolbild für unklare Rechtslage.

Auswirkungen auf Autofahrer:innen

Bislang ändert sich an der Verkehrsrechtssituation nichts grundlegend – aber zukünftige kommerzielle Verkaufsstellen könnten zu mehr Konsum und damit potentiell mehr Verkehrskontrollen führen.

THC-Grenzwerte & Führerscheinregelungen

Altes Grenz‑Durcheinander

Vor Legalisierung galt bereits ein Wert von 1 ng/ml Blutserum als Richtwert für Beeinträchtigung.

Neuer Straßenverkehrs‑Grenzwert

Seit dem 22. August 2024 gilt offiziell ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum für Kraftfahrende (§24a StVG). Werte darüber gelten als Ordnungswidrigkeit: Bußgelder von 500 €, Fahrverbot und zwei Punkte drohen

THC-Blutprobe mit Grenzwert von 3,5 ng/ml vor einem Gesetzesdokument – Symbolbild zur neuen Führerscheinregelung.

Nulltoleranz bei Neulingen

Für Fahranfänger:innen (<21 Jahre oder Probezeit) gilt unverändert ein absolutes THC‑Fahrverbot – jegliches THC im Blut führt zu Sanktionen.

Breite rechtliche Einordnung

Cannabis wird nun nicht mehr als BtMG-Stoff geführt, doch Führerscheinbehörden können bei Hinweisen auf Missbrauch eine MPU oder verkehrsmedizinisches Gutachten verlangen.

Warum Säule 2 die Situation verschärfen könnte

Mehr Konsument:innen = mehr Kontrollen

Kommerzieller Zugang führt potenziell zu mehr Gelegenheits‑ und Wochenendkonsument:innen – und damit vermutlich auch zu mehr Kontrollen.

Niedrigere Schwellenwerte?

Trotz neuer Regelung bleibt THC im Blut lange nachweisbar – bei regelmäßigem Konsum bis zu zwei Wochen. Ungewollte Delikte und Missverständnisse sind vorprogrammiert.

Gefahr eingequetscht zwischen Legalisierung & Verkehr

Wer glaubte, mit Legalisierung sei Cannabis und Autofahren erlaubt, versteht die komplizierte Abgrenzung nicht. Diese Trennlinie zwischen Privatkonsum und Verkehrsteilnahme bleibt essenziell.

Praxis-Tipps für Fahrer:innen

Konsum- & Fahrzeiten strikt trennen

  • Wochenendkonsum, Montag–Freitag → abstinent
  • Nach dem Konsum sollten 12-24h vergehen, bevor man sich ans Steuer seetzt.

Konsumdokumentation

  • Datum, Menge & Konsummethode schriftlich oder per Tagebuch erfassen – kann Behörden überzeugend zeigen: Vor dem Fahren wurde genug Zeit gelassen.

Selbsttest verwenden

  • Ein legaler Drogenselbsttest kann helfen, den Grenzwert nicht versehentlich zu überschreiten – EU-Testzertifikate beachten.

Internationale Perspektive

Im Vergleich zu Ländern mit ähnlich liberaler Haltung (z. B. Kanada, einige US‑Bundesstaaten) liegt Deutschland mit 3,5 ng/ml THC-Grenzwert in der Mitte – Großbritannien setzt bei 2 ng, andere arbeiten höher. Deutsche Regelungen bleiben also vergleichsweise moderat.

Ausblick & Zusammenfassung

  • Säule 2 ist noch nicht eingeführt – aber weiter geplant. Sobald kommerzielle Abgabe startet, werden mehr Menschen Cannabis legal konsumieren – und vermutlich auch mit THC-Restwerten am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml bietet eine klare Grenze – aber individuelle Verstoffwechslung und Konsummuster entscheiden in der Praxis über Verstoß, Entziehung der Fahrerlaubnis und MPU.
  • Dokumentation und eigenverantwortliches Verhalten sind entscheidend, besonders in den ersten Modellregionen.
  • Trotz Legalisierung gilt: Fazit – Cannabis & Fahrfähigkeit gleichzeitig? Nur mit klarer Planung des Konsums und Wissen über Abbau von THC.
Falls Sie Fragen zur MPU-Vorbereitung oder zu Ihrer individuellen Situation haben, bieten wir von ON MPU umfangreiche Informationen und eine kostenlose Erstberatung an. Manuel Cran und sein Team stehen Ihnen für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Bedeutet Säule 2 legaler Verkauf gleich Fahrerlaubnis?
Nein. Auch bei streng reguliertem Verkauf bleibt das strikte Verbot, unter THC Einfluss zu fahren. Nur bis 3,5 ng/ml sind erlaubt und nur außerhalb der Probezeit.
Wie lange ist THC nachweisbar – besonders für regelmäßige Nutzer?
Wenig bis gelegentlich Konsum: 1–2 Tage. Regelmäßiger Konsum: bis zu 14 Tage oder länger, je nach Stoffwechsel .
Kann ein Gutachten verhindern, dass bei Überschreitung der Führerschein entzogen wird?
Ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten kann einen vor der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einem einmaligen Verstoß mit Cannabis im Straßenverkehr bewahren. Gegen Bußgeld oder Fahrverbot bei Grenzwertüberschreitung schützt es nicht.