„Mach lieber kontrolliertes Trinken anstelle einer Abstinenz, dann ist die Wahrscheinlichkeit geringer, erneut eine MPU angeordnet zu bekommen, falls du in Zukunft wieder auffallen solltest und bei Drogen brauchst du dir keine Sorgen machen, solange du nur Abbauprodukte im Blut hast, dann wird das Verfahren meistens eh eingestellt.“ Wenn du diese oder ähnliche Aussagen auf YouTube oder persönlich von deinem MPU Vorbereiter schon mal gehört hast, dann solltest du schleunigst den Vertrag kündigen und dir einen Vorbereiter suchen, der Ahnung von dem hat, was er sagt. Wir zeigen dir ein paar Beispiele für Ahnungslosigkeit und gefährliches Halbwissen von unseriösen MPU Beratern, bei denen du dich wundern wirst.
Es kommt nicht selten vor, dass Kunden nach einer gescheiterten MPU bei uns Rat suchen, obwohl sie vorher schon eine MPU Vorbereitung in Anspruch genommen haben. Die Schuld für das negative Gutachten ist in den meisten Fällen aber gar nicht beim Kunden zu suchen, sondern in der mangelhaften und planlosen Vorbereitung. Fälle, in denen Vorbereiter einfach keine Ahnung haben, wovon sie sprechen, möchten wir dir an ganz konkreten Beispielen zeigen.
Strengere Regeln bei Abstinenznachweisen?
„Du hast eine Alkohol- oder Drogen-MPU mit 6 oder 12 Monaten Abstinenznachweisen bestanden, fällst Jahre später aber wieder auf, diesmal nur mit niedrigen Werten oder nur mit Besitz von Betäubungsmitteln. Weil du in deiner MPU jetzt aber gesagt hast, du trinkst oder konsumierst nie wieder, gibt es für dich andere Grenzwerte und die Führerscheinstelle sieht jetzt, dass du dein Wort gebrochen hast und du musst wieder zur MPU. Mit einem kontrollierten Konsum wäre das nicht passiert.“ Das ist einfach absoluter Schwachsinn. Es spielt für die Behörde keine Rolle, ob du mit einem kontrollierten Umgang von Alkohol oder Cannabis deine MPU bestanden hast oder mit einer Abstinenz. Die Führerscheinstelle interessiert sich nur dafür, ob du wieder gegen Gesetze verstoßen hast beziehungsweise, ob gegen dich ermittelt wird. Das bedeutet, dass du nach einer positiven Alkohol-MPU, 10 Jahre, so lange ist nämlich die Wiedererteilung deiner Fahrerlaubnis und das positive Gutachten gespeichert, nicht mehr im Straßenverkehr auffallen solltest
„11 FeV Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, (…) bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften“
und das bedeutet keinen Unfall ab 0,3 Promille und generell nicht über 0,5 Promille. Andernfalls bist du Wiederholungstäter. Bei Drogen ist es sogar noch strenger.
„§11 FeV, Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird.“
Alle harten Drogen sind, und auch Cannabis ist, derzeit noch ein illegales Betäubungsmittel, weshalb hier jede Auffälligkeit verfolgt wird, egal ob Besitz oder Drogenfahrt. Da der Konsum dieser Substanzen einen Mangel nach Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung darstellt, führt das, auch im Fall von „lediglich“ Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Überprüfung, in aller Regel durch ein Facharzt- oder MPU-Gutachten und das völlig unabhängig davon, ob du schon mal auffällig warst oder was du in einer früheren MPU mal erzählt hast. Die Unterschiede zwischen Facharztgutachten und MPU erfährst du in diesem Video: FAGA oder MPU?
Wiederholte Auffälligkeiten mit Alkohol
„Du fällst einmal mit 0,8 Promille hinterm Steuer auf und dann 1, 2, 5, oder 8 Jahre später nochmal mit 0,7 und musst dann natürlich zur MPU, weil die Führerscheinstelle da Statistiken anwendet und eine hohe Dunkelziffer
vermutet.“ Nein, die Führerscheinstelle vermutet hier gar nichts. Die Führerscheinstelle darf nur nach den oben genannten Paragrafen Fahreinungsmaßnahmen anordnen, wobei es hier um einen wiederholten Verstoß gegen §24a STVG 0,5 Promille Grenze geht. Die Dunkelziffer kommt nur während des psychologischen Gesprächs auf den Tisch, um deine Offenheit zu überprüfen, hat aber nichts mit der Anordnung einer MPU zu tun. Mehr zur Glaubhaftigkeit während deiner MPU erfährst du übrigens in diesem Video: Die H0. Glaubhaftigkeit auf dem Prüfstand
Außerdem werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren und mit 2 Punkten nach 5 Jahren getilgt. Eine zweite Trunkenheitsfahrt mit 0,7 Promille, wäre also nach 8 Jahren bereits 3 Jahre lang getilgt und man wäre auf dem Papier Ersttäter, folglich ohne Anordnung einer MPU.
Keine Verfahren ohne Ausfallerscheinungen?
„Wenn du unter Drogeneinfluss gefahren bist, aber keine Ausfallerscheinungen hattest, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit und du bekommst sehr wahrscheinlich gar kein Bußgeld, bei Alkohol aber zu 99 % schon. Auch bekommst du vermutlich gar keine Probleme, wenn du nur Abbauprodukte von zum Beispiel Cannabis im Blut hast, weil die Bußgeldstelle das dann nicht weitergibt und die Führerscheinstelle und das Verfahren dann fallen gelassen wird.“ Also erstens ist man entweder ordnungswidrig oder nicht. Das bemisst
sich anhand festgelegter Grenzwerte aktiver Stoffe im Blut, bei Alkohol 0,5 Promille, bei Drogen orientiert man sich je nach Substanz an den Empfehlungen der Grenzwertkommission, für Cannabis derzeit noch 1 ng/ml. Jeder, der diese Grenzen überschreitet, bekommt einen Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld von mind. 500 € und 2 Punkten. Wenn man jetzt nur Abbauprodukte im Blut hat und quasi nicht aktiv unter Drogeneinfluss stand, entfällt zwar dieses Bußgeldverfahren, von deinem Konsum illegaler Betäubungsmittel, der deine Fahreignung infrage stellt, hat die Führerscheinstelle aber schon Wind bekommen. Solche Vorgänge
werden nämlich bereits von der polizeilichen Dienststelle an die Führerscheinstelle übermittelt, während das Verfahren läuft und dazu braucht es keine abgeschlossene Ordnungswidrigkeit oder bei Straftaten eine gerichtliche Verurteilung. So landen solche Auffälligkeiten auch bei Straftaten, wie zum Beispiel dem Besitz von Cannabis, in deiner Führerscheinakte, selbst wenn die Anklage aufgrund geringer Mengen eingestellt wird und es keine Verurteilung gibt.
Staatsanwälte stellen Ordnungswidrigkeiten ein?
„Wenn du nur Drogen- oder Alkohol im Blut hattest, ist der Staatsanwalt gezwungen, dein Verfahren einzustellen. Anders wenn du was auf Tasche hattest wie 1 g Cannabis oder Kokain, dann würde der Staatsanwalt ein Bußgeld in die Wege leiten.“ Erstens, Straftaten haben ein richterliches Urteil, inklusive
Strafgeld, Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld, zur Folge. Zweitens, der Staatsanwalt wird ein Alkoholdelikt ab 1,1 Promille und/oder eine Gefährdung im Straßenverkehr nicht fallen lassen, sondern du wirst bestraft mit einem Strafgeld und einer Fahrerlaubnissperre von mind. 6 Monaten als Ersttäter. Drittens, Drogenfahrten sind, wie oben schon beschrieben, keine Straftaten, sondern maximal Ordnungswidrigkeiten können deshalb auch nicht vom Staatsanwalt eingestellt werden, da hier gar kein Strafverfahren läuft. Das natürlich nur, solange kein Gefährdungscharakter im Raum steht, wie Schlangenlinien fahren, Vorfahrt nehmen oder gar ein Unfall. Aber selbst in diesem Fall gab es erst im August ein neues entlastendes Urteil vom Bundesgerichtshof, auf das unser Verkehrspsychologe Manuel Cran in diesem Video eingeht: Drogen am Steuer: Keine Verurteilung mehr? Neues BGH Urteil! Viertens, genau andersherum, wird häufig beim Besitz von Betäubungsmitteln aufgrund geringer Mengen das Verfahren eingestellt und letztlich keine Strafe verhängt.
Man muss sicher nicht zwangsläufig studiert haben, um sich gut auszukennen, es hilft aber durchaus. Anhand der oben genannten Beispiele erkennt man auf jeden Fall, dass es viele MPU Vorbereiter gibt, die schlichtweg nicht wissen, wovon sie reden und weit davon entfernt sind Experten zu sein.
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