Kann man auf einem E-Scooter seinen Führerschein verlieren? Gelten dafür die gleichen Grenzen wie auf dem Fahrrad und kann mir sogar verboten werden, Fahrrad zu fahren? Alles, was du über E-Scooter und Fahrräder
wissen musst, erfährst du in diesem Blogbeitrag.
Es gibt im deutschen Verkehrsrecht zwei große Unterteilungen, wenn es um Fahrzeuge im Straßenverkehr geht. Zum einen unterscheidet man Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge, zum anderen sind manche davon
fahrerlaubnispflichtig, die anderen fahrerlaubnisfrei.
Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge unterscheiden sich im Vergleich zu Fahrzeugen, darin, dass sie von einem Motor betrieben werden, also nicht allein durch Muskelkraft bewegt werden können. Darunter fallen natürlich LWS, Pkws,
Motorräder, Roller, Mofas, aber auch E-Scooter sowie Pedelecs und E-Bikes mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. All diese Kraftfahrzeuge haben gemeinsam, dass sie ein Versicherungskennzeichen benötigen, um betrieben werden zu dürfen. Das heißt aber nicht, dass man für alle eine Fahrerlaubnis braucht.
E-Scooter Straftaten
Obwohl man für einen E-Scooter und schnelle elektrische Fahrräder keine Fahrerlaubnis braucht, gelten hier die gleichen Richtlinien für die Teilnahme am Straßenverkehr, wie für einen Pkw. Also unter anderem die 0,5
Promillegrenze bzw. 0,0 Promille in der Probezeit und bis 21 Jahren. Das bedeutet, dass eine Fahrt ab 0,5 Promille immer zu einem Bußgeld und ab 1,1 Promille zu einer Strafanzeige inklusive meist 6-monatiger Sperre führt. Ab 1,6 Promille ist der Führerschein sofort futsch und es steht, wie beim Fahrrad auch, eine MPU an.
Betrunken auf dem Fahrrad
Wenn man jedoch mit dem Fahrrad betrunken auffällt, darf einem der Führerschein nicht sofort entzogen werden. Erst, wenn nach der Anordnung einer MPU kein oder ein negatives Gutachten innerhalb der
vorgegebenen Frist abgegeben wird, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden. Diese Sonderstellung für Fahrräder, trifft übrigens auch bei den meisten Auffälligkeiten mit Cannabis zu, im Vergleich zu harten Drogen. Mehr Informationen dazu erfährst du auch in diesem Video: Kontrolliert mit THC im Blut. MPU?
Verbot zum Fahrradfahren!?
Aber darf ich dann auch kein Fahrrad oder mit dem E-Scooter fahren, wenn mir die Fahrerlaubnis entzogen wird? Nun, der Entzug der Fahrerlaubnis betrifft erstmal nur alle Fahrzeuge, die du mit dieser Erlaubnis
auch erst fahren durftest. Da Fahrrad und E-Scooter an sich fahrerlaubnisfrei sind, darfst du sie auch weiterhin fahren. Es gibt nur einen Fall, für den das nicht zutrifft.
Die Führerscheinstelle hat die Möglichkeit, dir nach Paragraf 3 der Fahrerlaubnisverordnung das Führen selbst normalerweise fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge oder Kraftfahrzeuge zu untersagen. Das sieht dann schwarz auf weiß so aus und findet sich auch in der Fragestellung im Anordnungsschreiben wieder. Solche Maßnahmen sind aber ziemlich selten und betreffen vor allem Menschen, die noch keine Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der
Auffälligkeit besaßen.
Fazit
Auch wenn ein Fahrradfahrverbot eher die Ausnahme ist, solltest du nicht unterschätzen, welche Folgen eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auf dem E-Scooter oder dem Fahrrad für dich haben kann. Wer nachts und am
Wochenende auf einem E-Scooter durch die Stadt fährt, macht sich übrigens zur Zielscheibe für jeden Streifenpolizisten, da die Trefferquote für Alkoholfahrten hier besonders hoch ist.
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