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Cannabis Legalisierung: Bekifft am Steuer?

Cannabis Legalisierung: Bekifft am Steuer?

Wie bereits in vielen Ländern der Erde soll Cannabis nun auch in Deutschland wieder legal werden und du spielst vielleicht mit dem Gedanken, Cannabis einmal auszuprobieren, willst aber auch nicht deinen Führerschein in Gefahr bringen? Alles über die Wirkung, den Abbau und gesetzliche Rahmenbedingungen erfährst du in diesem Blogbeitrag.

Cannabis wird legal, schön und gut. Aber was bringt mir das jetzt, wenn ich wegen einem Joint am Wochenende meinen Führerschein riskiere? So denken wahrscheinlich aktuell viele Menschen in Deutschland, die in Erwägung ziehen, Cannabis nach der Legalisierung zumindest einmal zu probieren.

Zuerst einmal muss man, wie auch bei Alkohol wissen, ab welchem Grenzwert von einem Verstoß aufgrund von Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit auszugehen ist. Rechtlich festgelegt ist das in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Bei Alkohol ist es die 0,5 Promillegrenze, bei Cannabis ist es aktuell noch 1 ng/ml aktives THC. Das bedeutet, wer mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnimmt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn er diese Grenzen überschreitet. Die aktuelle Studienlage tendiert jedoch in die Richtung, dass 1 ng/ml recht streng ist und für eine Angleichung an die 0,5 Promillegrenze wahrscheinlich ein Wert zwischen 3 und 5 ng/ml angemessen wäre.

Ok, aber wie viel muss ich konsumieren, um über diese Grenze zu kommen und wann bin ich wieder nüchtern? Genau diese Frage ist bei Cannabis nicht so leicht zu beantworten. Das liegt daran, dass Cannabis einen sehr individuellen Wirkungs- und Abbauverlauf hat, der von mehreren Faktoren abhängt. Je nachdem, wie man Cannabis zu sich nimmt, wie hoch die Dosis ist und ob man mehrmals hintereinander oder an mehreren Tagen in Folge etwas konsumiert, kann sich sowohl die Wirkung als auch die Höhe und Nachweisbarkeit von Cannabinoiden im Blut und Urin sehr stark unterscheiden. Man geht zwar bei einem einmaligen Konsum davon aus, dass nach 6-12 Stunden kein THC mehr im Blut nachweisbar sein dürfte, jedoch ist dieser Zeitraum wie gesagt stark abhängig von der Dosis und der Applikationsart. Es spielt also eine große Rolle, ob per Joint, Bong oder Eatables Cannabis aufgenommen wurde und in welcher Dosierung das passiert ist. Zudem sind in der aktuellen Version der Fahrerlaubnisverordnung auch die Abbauprodukte von Cannabis relevant, da sie Aufschluss über die Intensität des Konsums und damit auch über die Fahreignung geben können. Noch mehr Informationen zur Unterscheidung der verschiedenen THC-Werte findest du außerdem in diesem Video: THC Werte erklärt

Wie du also vielleicht schon ahnst, wird Cannabis nicht wie Alkohol, relativ gleichmäßig resorbiert und linear abgebaut. Man geht davon aus, dass Cannabis bei inhalativer Applikationsform bereits Sekunden nach dem Konsum seine Wirkung entfaltet, welche nach ca. 30 Minuten ein Maximum erreicht, das bis zu dreistelligen THC Werten im Blut führen kann. Nach 2-3 Stunden ist die Wirkung dann aber auch weitestgehend vorüber und nach 5-6 Stunden ist die Nachweisbarkeit nur noch mit sehr empfindlichen Methoden gegeben. Da solche Methoden heutzutage aber der Standard sind, kommt es seit vielen Jahren dazu, dass Personen lange nach einem Konsum mit noch geringen und unwirksamen Restmengen von THC im Blut ordnungswidrig im Straßenverkehr auffallen. Davon ausgenommen sind aktuell nur Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen zu sich nehmen. Mehr zum Thema Medizinalcannabis findest du übrigens in diesem Video: Muss ich wegen Medizinalcannabis zur MPU? Wenn Cannabis oral über Kekse oder anderes Gebäck aufgenommen wird, ist zum einen der Wirkeintritt um bis zu 2 Stunden verzögert, zum anderen ist der THC-Konzentrationsverlauf flacher und mit bis zu 8 Stunden länger als bei inhalativer Aufnahme, was natürlich auch eher zu Problemen bei der Teilnahme am Straßenverkehr führen kann.

Wie du siehst, macht die Legalisierung die Sache mit Cannabis im Straßenverkehr nicht unbedingt einfacher, zudem weitere Gesetzesänderungen nötig sind, wie die Anpassung des aktuellen Grenzwertes von einem ng/ml sowie die Abschaffung der standardmäßigen Überprüfung auf gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum, damit eine Entlastung der Behörden und Beamten und ein praktikabler Konsum von Cannabis überhaupt möglich sind.