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Führerschein abgeben bei Fahrverbot: Wo und wie du richtig handelst

Führerschein abgeben bei Fahrverbot: Wo und wie du richtig handelst

Wenn du den „Lappen“ los bist & was jetzt zu tun ist

Manuel Cran | M.Sc. Psychologie und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP

Ein Fahrverbot kann schneller Realität werden, als du denkst: Ein Moment der Unachtsamkeit, ein kurzer Blick aufs Handy oder zu hohes Tempo – und schon flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg steht oft auch das gefürchtete Fahrverbot im Raum. Doch sobald der Bescheid rechtskräftig ist, stellt sich eine ganz konkrete Frage: „Wo muss ich meinen Führerschein abgeben – und wie läuft das überhaupt ab?“

Dieser Artikel gibt dir alle Antworten – aktuell, rechtssicher und praxisnah, mit wichtigen Hinweisen zur gesetzlichen Frist, zugelassenen Abgabestellen, sowie Tipps für Ersttäter, die den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst bestimmen dürfen.

Fahrverbot in Deutschland: Was bedeutet das eigentlich?

Definition und rechtlicher Rahmen

Ein Fahrverbot ist eine sogenannte Nebenstrafe nach § 25 StVG und wird zusätzlich zu Bußgeld und Punkten verhängt. Es dauert je nach Schwere des Vergehens ein bis drei Monate. In dieser Zeit darfst du kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen – unabhängig davon, ob du beruflich darauf angewiesen bist oder nicht.

Der Führerschein bleibt zwar gültig, aber er wird amtlich in Verwahrung genommen. Das bedeutet: Du musst das Dokument abgeben, bis die Sperrfrist endet.

Wann musst du den Führerschein abgeben?

Rechtskraft des Bußgeldbescheids

Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, beginnt das Fahrverbot. Das ist in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids der Fall – sofern kein Einspruch eingelegt wurde. Danach hast du keinen Spielraum mehr für eigene Terminentscheidungen.

Sonderregelung für Ersttäter

Wenn du in den letzten 24 Monaten kein Fahrverbot hattest, giltst du als Ersttäter. Du bekommst dann laut § 25 Abs. 2a StVG eine Vier-Monats-Frist, in der du den Beginn des Fahrverbots selbst wählen darfst. Das ermöglicht dir eine bessere Planung – etwa in Urlaubszeiten oder bei beruflichen Engpässen.

Führerschein abgeben – aber wo?

Diese Stellen sind zuständig

Die Abgabe des Führerscheins erfolgt entweder bei der Polizei oder bei der Verwaltungsbehörde, je nachdem, was im Bußgeldbescheid steht:

Polizeidienststelle:

In vielen Bundesländern kannst du deinen Führerschein bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle  abgeben.

Wichtig: Du musst den Bußgeldbescheid und einen gültigen Ausweis mitbringen. Allerdings ist das nicht bundesweit einheitlich geregelt. Informiere dich daher unbedingt vorher telefonisch oder online bei deiner lokalen Polizeidienststelle.

Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle)
Alternativ kannst du den Führerschein direkt bei der Behörde abgeben, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Die Adresse findest du auf dem Bescheid. Meistens handelt es sich um die zentrale Bußgeldstelle deiner Stadt oder deines Landkreises.

Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle):

Alternativ kannst du den Führerschein direkt bei der Behörde abgeben, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Die Adresse findest du auf dem Bescheid. Meistens handelt es sich um die zentrale Bußgeldstelle deiner Stadt oder deines Landkreises.

Wie gibst du den Führerschein richtig ab?

Zwei Wege stehen dir offen

1. Per Post

Du kannst deinen Führerschein per Einschreiben an die zuständige Behörde senden. Der Versand per Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein wird dringend empfohlen, da du so einen rechtssicheren Nachweis hast, dass das Dokument fristgerecht eingegangen ist.

Tipp: Notiere dir das Versanddatum und behalte die Quittung – sie dient als Beleg bei eventuellen Nachfragen.

2. Persönliche Abgabe

Du kannst den Führerschein auch persönlich abgeben. Bringe dazu den Bußgeldbescheid sowie deinen Ausweis mit. Ein kurzer Termin bei der Bußgeldstelle reicht aus. Dort wird dir eine Empfangsbestätigung ausgehändigt, mit der du nachweisen kannst, wann die Frist offiziell begonnen hat.

Wann bekommst du deinen Führerschein zurück?

Automatischer Rückversand oder persönliche Abholung

Nach Ablauf der Sperrfrist bekommst du deinen Führerschein automatisch per Post zurück, meist am letzten Tag des Fahrverbots – sofern du nichts anderes angegeben hast.

Wenn du das Dokument lieber persönlich abholen willst, kannst du dies der Behörde bei der Abgabe mitteilen. In diesem Fall liegt der Führerschein zur Abholung bereit – meistens musst du dich mit deinem Ausweis legitimieren.

Wichtige Hinweise für die MPU

Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie der Entzug der Fahrerlaubnis. Beim Entzug (z. B. wegen Trunkenheit oder Drogen am Steuer) verlierst du deine Fahrerlaubnis komplett und musst diese neu beantragen – oft inklusive Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (MPU).

Wenn du also ein Fahrverbot erhalten hast, musst du keine MPU absolvieren – es sei denn, dein Verstoß war so gravierend, dass zusätzlich der Führerschein entzogen wurde (§ 69 StGB).

Fazit: Schnell handeln – sicher fahren

Ein Fahrverbot ist ärgerlich – aber kein Weltuntergang. Wichtig ist, dass du die Fristen kennst, die richtige Stelle kontaktierst und dich rechtzeitig um die Abgabe kümmerst. Vor allem Ersttäter sollten ihren Spielraum clever nutzen und den Startzeitpunkt strategisch wählen. Wer seinen Führerschein ordnungsgemäß abgibt, vermeidet unnötige Probleme und zusätzliche Bußgelder.

Falls Sie Fragen zur MPU-Vorbereitung oder zu Ihrer individuellen Situation haben, bieten wir von ON MPU umfangreiche Informationen und eine kostenlose Erstberatung an. Manuel Cran und sein Team stehen Ihnen für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Führerschein immer persönlich abgeben?
Nein. Du kannst den Führerschein auch per Einschreiben an die zuständige Behörde schicken. Achte auf einen sicheren Versandnachweis.
Wann beginnt das Fahrverbot genau?
Für Wiederholungstäter zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Für Ersttäter gilt eine Vier-Monats-Frist, innerhalb derer der Startzeitpunkt selbst gewählt werden darf.
Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig abgebe?
In diesem Fall drohen zusätzliche Bußgelder oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Fahren trotz Fahrverbots (§ 21 StVG). Gib den Führerschein daher unbedingt fristgerecht ab.
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