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Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 2025: Was du über Führerschein, MPU & Fahreignung wissen musst

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 2025: Was du über Führerschein, MPU & Fahreignung wissen musst

Dein Weg durch das deutsche Fahrerlaubnisrecht

Manuel Cran | M.Sc. Psychologie und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP

Du willst in Deutschland ein Fahrzeug führen oder wurdest mit dem Thema MPU, Führerscheinentzug oder Fahrverbot konfrontiert? Dann spielt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine zentrale Rolle für dich. Sie regelt nicht nur, wer fahren darf, sondern auch, wann du deine Fahrerlaubnis verlieren kannst – und welche Anforderungen bei einer Neuerteilung erfüllt sein müssen.

Ob es um Fahreignung, Eignungszweifel, Begutachtungen, Verstöße gegen das StVG oder die medizinisch-psychologische Untersuchung geht – dieser Artikel gibt dir einen aktuellen, strukturierten Überblick über alle wichtigen Inhalte der FeV.

Was ist die FeV?

Die rechtliche Grundlage für deine Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist seit dem 1. Januar 1999 das zentrale Regelwerk, das alle Voraussetzungen zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr in Deutschland festlegt. Sie ist Teil der großen Neustrukturierung des deutschen Verkehrsrechts, die auch die StVZO teilweise ersetzt hat.

Sie regelt unter anderem:

  • Welche Führerscheinklassen es gibt
  • Welche Eignung du zum Führen eines Fahrzeugs mitbringen musst
  • Wie das Prüfungsverfahren abläuft
  • Unter welchen Umständen dir die Fahrerlaubnis entzogen wird
  • Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verpflichtend ist

Aufbau der Fahrerlaubnis-Verordnung

Ein Regelwerk in fünf Teilen

Die FeV ist übersichtlich in fünf Hauptteile untergliedert. Jeder Abschnitt regelt spezifische Bereiche – von allgemeinen Voraussetzungen über das Fahreignungsregister bis hin zu Bußgeldvorschriften.

Teil I – Allgemeine Regelungen (§§ 1–3 FeV)

Hier wird festgelegt, dass jeder grundsätzlich zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist – sofern keine Ausschlussgründe vorliegen.

Teil II – Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4–48b FeV)

Dieser Teil ist für dich besonders relevant. Er umfasst:

  • Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
    z. B. Mindestalter (§ 10), Sehtest (§ 12), medizinische oder psychologische Gutachten (§§ 11–14)
  • Regelungen zur Fahrerlaubnis auf Probe
  • Fahreignungsbewertungssystem (Punkte in Flensburg)
  • Entziehung, Beschränkung, Auflagen (§ 46 FeV)
  • Umgang mit ausländischen Führerscheinen
  • Begleitetes Fahren ab 17

Wichtig: Paragraph 13 regelt konkret die MPU bei Alkohol, Paragraph 13a bei Cannabiskonsum und Paragraph 14 bei Drogenkonsum. Auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. Drogenbesitz im privaten Umfeld) kann ein Gutachten angeordnet werden.

Teil III – Register (§§ 49–64 FeV)

Hier werden das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) und das Fahreignungsregister (FAER) geregelt. Im ZFER werden alle erteilten, entzogenen oder eingeschränkten Fahrerlaubnisse dokumentiert. Das FAER verwaltet die sogenannten Punkte in Flensburg, die bei Verstößen gegen das StVG vergeben werden.

Teil IV – Anerkennung und Begutachtung (§§ 65–72 FeV)

Dieser Teil wird wichtig, wenn du ein ärztliches oder psychologisches Gutachten benötigst. Er regelt:

  • Wer Gutachten erstellen darf (z. B. anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung)
  • Anforderungen an Fahrschulen und Prüfer
  • Anerkannte Träger von Wiederherstellungskursen der Kraftfahreignung nach § 70 FeV.

Teil V – Bußgeld-, Durchführungs- und Schlussvorschriften (§§ 73–78 FeV)

Hier findest du die rechtlichen Folgen bei Ordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG), Übergangsvorschriften und Vollzugsregeln. Besonders relevant: Die Anhänge und Anlagen.

Die entscheidenden Anlagen der FeV

Anlage 4 – Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Diese Anlage listet körperliche und geistige Mängel, bei deren Vorliegen die Fahreignung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Dazu gehören u. a.:

  • Epilepsie
  • Psychische Erkrankungen
  • Alkoholabhängigkeit
  • Drogenmissbrauch
  • Sehschwächen

Grundlage für Gutachten und MPU!

Anlage 5 – Gesundheitliche Anforderungen für Bus- und LKW-Fahrer

Für Klassen C, CE, D und DE gelten strengere Anforderungen. Diese Anlage listet die erforderlichen ärztlichen Nachweise und Eignungskriterien.

Anlage 6 – Prüfung des Sehvermögens

Für alle Führerscheinklassen ist ein Nachweis über das Sehvermögen Pflicht. Die Mindestanforderungen sind gesetzlich festgelegt.

Wann wird die MPU nach FeV angeordnet?

MPU-Anordnung bei Eignungszweifeln

Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erfolgt bei:

  • Erheblichen oder wiederholten Alkohol- oder Cannabisverstößen (§§ 13, 13a FeV)
  • Erheblichen Straftaten im Straßenverkehr
  • Aggressivem oder gefährlichem Fahrverhalten
  • Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER)

Dabei prüft ein Verkehrspsychologe und ein Verkehrsmediziner, ob du charakterlich, gesundheitlich und geistig geeignet bist, ein Fahrzeug zu führen.

Grundlage der Prüfung: § 11 Abs. 1 FeV.

Praxisrelevante Beispiele

Fazit – Die FeV ist dein Schlüssel zur Fahrerlaubnis – oder ihr Entzug

Ob Führerscheinerwerb, Neuerteilung nach Entzug oder die Vorbereitung auf eine MPU: Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bildet den rechtlichen Rahmen für alle Fragen rund um die Fahreignung in Deutschland. Wer sie kennt, kann Fehler vermeiden, Chancen nutzen und vorbereitet in Begutachtungen gehen.

Besonders bei Alkohol-, Cannabis- und Drogenverstößen oder bei Punkten in Flensburg solltest du wissen, was auf dich zukommt. Denn nicht nur deine Fahrerlaubnis, sondern auch deine persönliche und berufliche Zukunft kann davon abhängen.

Falls Sie Fragen zur MPU-Vorbereitung oder zu Ihrer individuellen Situation haben, bieten wir von ON MPU umfangreiche Informationen und eine kostenlose Erstberatung an. Manuel Cran und sein Team stehen Ihnen für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann wird eine MPU laut FeV angeordnet?
Eine MPU wird laut §§ 13, 13a und 14 FeV angeordnet, wenn Zweifel an deiner Fahreignung bestehen – insbesondere bei Alkohol ab 1,6 Promille, bei Drogenkonsum oder bei mehrfachen Verstößen im Straßenverkehr.
Welche Krankheiten führen zum Führerscheinentzug laut FeV?
Laut Anlage 4 FeV können unter anderem psychische Erkrankungen, schwere Herzerkrankungen, Diabetes mit Hypoglykämierisiko, Epilepsie oder Alkohol- und Drogenabhängigkeit zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt?
Ja, Führerscheine aus EU-/EWR-Staaten werden laut § 28 FeV anerkannt. Für Drittländer gelten jedoch Fristen und zusätzliche Prüfpflichten. Ein Umtausch kann nötig sein.