Hiermit rufen wir alle Hanffreunde dazu auf, sich per E-Mail an die Bundesministerien und Bundesminister zu wenden, die maßgeblich an den Inhalten des CanG in Bezug auf die Fahrerlaubnis-Verordnung beteiligt sind. Im derzeitigen Kabinettsentwurf des CanG fehlt eine Anpassung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die eine praktische Umsetzung der Cannabis-Reform im Straßenverkehr erst ermöglicht. Dagegen wollen wir ein starkes Zeichen setzen!
Wenn du diesen Link anklickst, öffnet sich eine E-Mail mit einem vorbereiteten Text an die genannten Bundesministerien und Bundesminister. Auch an uns geht eine Kopie, damit wir wissen, wie viele E-Mails verschickt wurden. Den Text der E-Mail findet ihr unten in dieser Nachricht in voller Länge. Wenn ihr wollt, könnt ihr den Text verändern, ansonsten einfach euren Namen darunter setzen und abschicken.
Trotz der verheißungsvollen Aussagen von Volker Wissing zuletzt am 30.05.2023 auf abgeordnetenwatch.de „Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.“, ist davon im Gesetzentwurf nichts zu erkennen. Selbst ein, am aktuellen Stand der Wissenschaft angelehnter, neuer Grenzwert, ändert nichts an der Tatsache, dass Führerscheininhaber auch zukünftig erhebliche Konsequenzen zu befürchten haben, sollte den Fahrerlaubnisbehörden der Konsum von Cannabis bekannt werden.
Damit das nicht so bleibt, müssen wir tätig werden und mitteilen, dass nicht nur die Cannabis-Reform als Ganzes dadurch gefährdet ist, sondern im Falle einer Verabschiedung dieses Gesetzes die Repressionen für Konsumenten im Straßenverkehr nahezu unverändert fortbestehen! Letztlich steht mit diesem Gesetz jeder Konsument mit einem Bein in der MPU und muss um seinen Führerschein bangen. Dass so kein normaler Konsum möglich ist und dies alles andere als eine Gleichstellung mit Alkohol im Straßenverkehr darstellt, ist wohl jedem klar.
Wir glauben daran, dass Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sich nicht gegenseitig ausschließen und deutsche Bürger trotz gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum von Cannabis, geeignet sein können, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dafür plädieren wir und dafür brauchen wir eure Unterstützung!
Wichtiger Nachtrag: Bei einigen funktioniert der mailto-Link leider nicht (z.B. Chrome scheint als Browser problematisch zu sein). Falls das bei euch auch so ist, könnt ihr mit einem Rechtklick auf den “Jetzt mitmachen”-Link alle E-Mailadressen kopieren und müsst sie dann manuell in eure E-Mail einfügen und ebenso mit den unten stehenden Betreff und Text kopieren und einfügen.
Hier der Text der vorbereiteten E-Mail in voller Länge:
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Artikel 14 CanG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer Bitte an alle Bundesministerien und Bundesminister, die am Kabinettsentwurf des CanG vom 16.08.2023 beteiligt waren.
Ich mache mir Sorgen, dass die Cannabis-Reform mit diesem Gesetzentwurf scheitern könnte. Vor allem die vorgesehenen Änderungen im Verkehrsrecht, sind meiner Meinung nach nicht ausreichend, um den zukünftigen Konsum von Cannabis in legaler Form, mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu vereinbaren.
Die derzeitig geplanten Anpassungen der Fahrerlaubnis-Verordnung in Artikel 14 des Gesetzentwurfs, werden lediglich dem Umstand gerecht, dass Cannabis zukünftig nicht mehr im BtMG geführt wird. Letztlich sind es nur Änderungen des Wordings, aber nicht des Inhalts. Nach dieser Fassung führt, wie bisher, alleine der nachgewiesene Konsum von Cannabis nach §14 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 FeV schon dazu, dass ein Facharztgutachten von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird, um die Fahreignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Nach Satz 3 der oben genannten Textstelle, führt der gelegentliche Konsum des Weiteren zu einer Überprüfung mittels einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung.
Auch Anlage 4 FeV hätte eine angemessene Überarbeitung benötigt, um die Cannabis-Reform sowie den legalen Konsum von Cannabis zukünftig nicht durch die Hintertür über die Entziehung der Fahrerlaubnis oder fahreignungsüberprüfende Maßnahmen zu torpedieren. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht, wie bisher, eine Überprüfung mittels einer MPU vor, wenn gelegentlicher Konsum von Cannabis vorliegt (Anlage 4 Nr. 9.2.2 zur FeV), sowie die Feststellung der Nichteignung und der damit verbundenen sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Cannabiskonsum (Anlage 4 Nr. 9.2.1 zur FeV).
Sollte §14 FeV sowie Anlage 4 zur FeV in dieser Form in das endgültige Gesetz eingehen, wird es nicht nur zu einer massenhaften Entziehungswelle und Überprüfungen von Fahrerlaubnissen kommen, auch Führerscheinstellen und Polizeibeamte werden mit der Flut an Verfahren und der Durchsetzung der Gesetzeslage überfordert sein. Eines der Ziele der Entkriminalisierung war ursprünglich, die Anzahl an Verfahren zu verringern und Beamte zu entlasten. Wer den legalen Konsum einer Substanz zulassen will, der muss auch den Schritt gehen und das Verkehrsrecht entsprechend reformieren.
Nicht nur beim Thema Grenzwert wäre hier eine Gleichstellung zu Alkohol erwägenswert, indem man für alle vier Promillegrenzwerte Entsprechungen in Form von THC-Grenzwerten schafft, wie international üblich im Vollblut gemessen. Auch wenn es um den Konsum von Cannabis geht, sollte dieser bei einer legalen Droge, wie bei Alkohol, nicht an sich schon dazu führen, dass fahreignungsüberprüfende Maßnahmen eingeleitet werden, solange es keine Hinweise auf Missbrauch gibt (vgl. §13 FeV). Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, Artikel 14 des CanG anzupassen, damit die Cannabis-Reform ein Erfolg wird und nicht an der Umsetzung in die Praxis scheitert. Niemandem ist geholfen, wenn jedes Mitglied eines Cannabis-Clubs oder jede in der Öffentlichkeit konsumierende Person potentiell ihre Fahrerlaubnis aufs Spiel setzt.
Setzen Sie sich für ein Gelingen der Entkriminalisierung ein, indem Sie jetzt die Reform der Cannabispolitik so gestalten, dass sie mit der Teilnahme am Straßenverkehr vereinbar ist!
Mit freundlichen Grüßen