Was ändert sich aktuell alles für
Medizinalcannabispatienten, was gibt’s Neues vom Grenzwert und was hat es mit
dem THC-Experiment in unserem Büro in Nürnberg auf sich.
Ende des Jahres hat sich noch so einiges getan rund um die
Legalisierung und die Verschreibung von Medizinalcannabis. Fangen wir gleich mal
mit dem medizinischen Bereich an.
Cannabis wurde am 10. März 2017 durch eine Gesetzesänderung
für die Verschreibung und Behandlung von Erkrankungen legal. Das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte sollte im Anschluss nun 5 Jahre eine
Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchführen, bei dem jetzt
unter anderem rauskam, dass Medizinalcannabis in über 75 % der Fälle die
Beschwerden der Betroffenen lindert. Der gemeinsame Bundesausschuss hatte daraufhin
6 Monate bis November 2022 Zeit, die Ergebnisse in einen Entwurf zur Änderung
der geltenden Arzneimittelrichtlinie einfließen zu lassen.
In diesem am 1. November vorgestellten Entwurf gab es nun
einige Punkte, die sich anfühlen, wie eine Reise in die Vergangenheit. Die
Kostenübernahme könnte sich noch schwieriger gestalten, indem Krankenkassen die
Finanzierung nicht mehr nur in Ausnahmefällen ablehnen dürften. Cannabisblüten
könnten die Anerkennung als Arzneimittel sogar komplett verlieren und nicht
mehr verschreibungsfähig werden. Außerdem soll die Verschreibung zukünftig nur
noch bestimmten Fachärzten mit zusätzlichen Dokumentationspflichten vorbehalten
sein. Dass ein Hausarzt bei derzeit ca. 150 tausend Opiat- und über einer
Million Benzodiazepinabhängigen in Deutschland, diese Stoffe nach wie vor ohne
Problem verschreiben darf, aber es für Medizinalcannabis besondere Richtlinien
und Kompetenzen geben soll, wirkt vor dem Hintergrund der
Legalisierungsbemühungen der Bundesregierung fast schizophren. Viele Verbände
wie der Bund Deutscher Cannabis-Patienten, der Branchenverband
Cannabiswirtschaft und der Bundesverband pharmazeutischer
Cannabinoidunternehmen haben zwar Ihre Kritik geäußert, aber dieser Entwurf
entspricht eher einer Rolle rückwärts beim Thema Medizinalcannabis.
Auch, um diesem Rückschlag entgegenzuwirken, haben wir in
Kooperation mit dem Instagram-Account @wir-verdampfen-cannabis und dem Verkehrsrechtsanwalt
und Spezialisten in Medizinalcannabisangelegenheiten Dr. Herzog ein besonderes
Experiment gestartet. Es geht um die Frage: Bei welcher THC Konzentration ist
man noch berauscht und wann ist man wieder nüchtern? Ende letzten Jahres waren
deshalb 6 Medizinalcannabispatienten 30-60 Minuten nach ihrer Einnahme auf
einer Teststrecke in Berlin und mussten verschiedene Fahrmanöver ausüben und
Hindernissen ausweichen. Außerdem waren alle Probanden bei uns im Büro in
Nürnberg zu Gast und haben kurz nach Ihrer morgendlichen Einnahme einen
originalen MPU-Leistungstest am Computer abgeleistet. Natürlich wurde alles
ärztlich begleitet und es fanden entsprechend freiwillige Blutentnahmen statt,
um die THC-Konzentrationen im Blut vor den Leistungsmessungen zu bestimmen. Ich
will nicht zu viel verraten, aber so viel schon mal, man erkennt deutlich, dass
die 1 Nanogramm-Grenze mit der Realität und einer Fahrtauglichkeit im
Straßenverkehr wenig bis gar nichts zu tun hat.
Auch wenn der Weg steinig ist und es einem manchmal wie ein
Schritt nach vorne und zwei Schritte zurück vorkommt, bleiben wir
zuversichtlich, engagieren uns, wo wir können und informieren euch über alle Neuigkeiten
rund um die Legalisierung.
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Informationen zum Thema MPU zu erhalten.