Die Säule 1 der Entkriminalisierung nimmt langsam Form an und es ist sehr wahrscheinlich, dass das geplante Gesetz zur kontrollierten Abgabe von Cannabis bis Ende des Jahres in Kraft tritt. Damit du vorbereitet bist für den gelegentlichen und legalen Konsum von Marihuana, bekommst du in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Infos zum Besitz und Konsum des grünen Krauts von uns.
Der aktuelle Plan der Ampelregierung sieht vor, dass der bereits am 28. April geleakte Gesetzentwurf bis Mitte August regierungsintern abgestimmt und nach der Sommerpause am 4. September ins Parlament eingebracht werden soll. Wenn der Bundestag sich dann mit externen Experten abgestimmt hat, soll das Gesetz am Bundesrat vorbei, direkt rechtskräftig werden. Soweit der Plan.
Wenn das alles so wie erhofft klappt, könnte der Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen jährlich noch dieses Jahr Realität werden. Der Verkauf und die Abgabe von selbst angebautem Cannabis ist zwar verboten, Paragraph 8 Abs. 5 Cannabisgesetz-Entwurf erlaubt allerdings, dass du an Personen ab 18 Jahren auch innerhalb deiner vier Wände, mit Freunden und Bekannten selbst angebautes Cannabis gemeinsam zu dir nehmen darfst.
„die unentgeltliche, nicht-gewerbliche Abgabe von Cannabis aus dem privaten Eigenanbau an Personen
ab 18 Jahren im Bereich der Wohnung oder des befriedeten Besitztums zum
unmittelbar auf die Abgabe folgenden gemeinschaftlichen Eigenkonsum“.
Wenn ihr zukünftig aber an der frischen Luft kiffen wollt, müsst ihr euch von 7 bis 20 Uhr aus Fußgängerzonen fernhalten und dürft euch nicht im Umkreis von 250 Metern zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und zukünftigen Cannabis-Social-Clubs aufhalten. Apropos Cannabis-Clubs. Da das Lizenzierungsverfahren für die Clubs erst mit der Rechtskraft des Gesetzes beginnen kann, ist davon auszugehen, dass frühestens im Frühling bis Sommer 2024 Cannabis aus Cannabis-Social-Clubs zur Verfügung stehen wird.
Nochmal zur Erinnerung, eine Anbauvereinigung oder „CSC“ darf maximal 500 Mitglieder haben und muss sich über Mitgliederbeiträge finanzieren, wobei maximal 25 g pro Tag und 30 bis 50 g Genusscannabis pro Monat und Mitglied abgegeben werden darf. Eine Mitgliedschaft in mehreren Clubs sowie der Konsum im Club selbst ist verboten und Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen keine Neigung zu missbräuchlichem Konsum haben.
So weit so gut, aber was genau und wie viel davon soll ich nun probieren, wenn es dann so weit ist? Die zwei bekanntesten Sorten der Hanfgewächse sind indica und sativa. Die Indica-Sorte stammt aus Afghanistan, Pakistan und dem nördlichen Indien. Ihr Effekt auf den Körper ist meist tiefe Entspannung, weshalb sie auch häufig für medizinische Zwecke verwendet wird. Sie kann aber auch zu den klassischen Symptomen wie trockenem Mund und roten Augen führen. Ihre Blütezeit ist etwas kürzer als die der Sativa-Sorte.
Sativa Pflanzen stammen hauptsächlich aus äquatorialen Regionen wie Thailand, Mexiko und dem südlichen Indien. Sativa Cannabis wirkt stimulierend, anregend und kann zu kreativen Ideen oder Lachflashs führen, weshalb sie eher für Tagesaktivitäten empfohlen wird. Ein Problem ist, dass heutige Züchtungen immer höhere THC-Konzentrationen enthalten, von ehemals 3 auf heute bis zu 20 Prozent. Was die Sorte und die Konzentration betrifft, solltest du dich also langsam herantasten und nicht direkt mit hohen Wirkstoffkonzentrationen anfangen. Mehr zu den verschiedene Cannabinoiden wie THC und CBD und deren Wirkungsweise und Abbau erfährst du übrigens in diesen Videos: THC Abbau: Wie schnell wird es abgebaut? und CBD und Autofahren: Ist der Führerschein in Gefahr?
Wenn es um die Frage nach dem wie geht, gibt es eigentlich nur eine Antwort. Verdampfen! Das Verdampfen von Cannabis in einem Vaporizer hat viele Vorteile gegenüber dem sonst gängigen Verbrennen in einem Joint. Nicht nur, dass bei einem Joint das Cannabis bei 500-600 Grad viel zu stark erhitzt wird, wobei viele krebserregende und atemwegsreizende Giftstoffe entstehen und ca. ein Drittel der Cannabinoide unwirksam gemacht werden, 40-50 Prozent des verbrannten Cannabis entweicht zudem über den nicht eingeatmeten Rauch, was ziemlich verschwenderisch ist. Durch das kontrollierte Verdampfen bei rund 200 Grad kommen außerdem Geschmacksträger wie ätherische Öle und Terpene viel besser zur Geltung, die sonst vom Rauch einfach überdeckt würden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass du dein Cannabis nicht mit Tabak mischen musst. Der Mischkonsum von Cannabis mit Nikotin hat viele gefährliche Wechselwirkungen zur Folge, die auch mit einer Verstärkung der Nikotinsucht in Verbindung gebracht werden. Zusätzlich wirkt ein langjähriger Konsum von Nikotin degenerativ auf die Cannabinoidrezeptoren im Hippocampus. Also egal, ob Zigaretten, Alkohol oder andere Substanzen, du solltest am besten nichts miteinander mischen.
Edibles, also vor allem Backwaren wie Cookies oder Gummibären werden in den Plänen zur Entkriminalisierung derzeit noch etwas stiefmütterlich behandelt, da solche Süßigkeiten ähnelnden Lebensmittel dem Kinder- und Jugendschutz nicht gerade zuträglich sind. In Kanada führte die Legalisierung von Cannabis zu einer Verdreifachung der Anzahl von Kindern, die aufgrund einer Cannabisintoxikation in einer Notaufnahme behandelt werden mussten. Im Anschluss an die nachfolgende Einführung von legalen Edibles, stieg die Zahl weiter auf das insgesamt neun-fache im Vergleich zu vor der Legalisierung. Deshalb auch hier mein dringender Rat, Cookies oder ähnliches in Zukunft nicht zugänglich für Kinder und Jugendliche aufzubewahren. Für mehr Details zu Auswirkungen der Entkriminalisierung auf weitere Bereiche wie Kriminalität und die Verkehrssicherheit empfehlen wir dir dieses Video: Cannabis Legalisierung: Mehr Kriminalität und Unfälle?
Egal was du nach der Entkriminalisierung machst, tu mir einen Gefallen und steig nicht berauscht in dein Auto oder fahr mit dem E-Scooter oder Fahrrad bekifft nach Hause. Außerdem ist die Grenzwertdebatte noch nicht beendet und wir wissen noch nicht, wo die Reise hingeht. Die geplante Amnestie für Cannabisdelikte sowie die letzten Äußerungen von Verkehrsminister Wissing lässt jedoch Hoffnung auf ein gutes Ende: Cannabis Legalisierung: Amnestie, Fahrerlaubnis und MPU
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