Bei dir gibt es krankheitsbedingte Eignungszweifel an deiner Fahreignung, es wurde lediglich der Besitz von Betäubungsmitteln festgestellt oder du wurdest mit geringen Mengen von THC im Blut beim Fahren von der Polizei kontrolliert? Dann könnte auf dich ein sog. Facharztgutachten zu kommen. Und was das genau ist, erfährst du in diesem Blogbeitrag.
„Facharztgutachten, was soll das eigentlich sein? Es gibt doch nur die MPU, habe ich gedacht?“ Falsch. In § 11 der Fahreignungsverordnung werden die Mittel geregelt, die Beamte heranziehen können, um deine Fahreignung bei Zweifeln zu überprüfen.
Der Fokus liegt hier natürlich klar auf dem medizinischen Bereich, warum das Gutachten letztendlich auch ein Arzt durchführt und kein Psychologe. Die in Anlage 4 genannten Erkrankungen und Mängel beziehen sich vor allem auf Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, neurologische und psychische Erkrankungen. Also zum Beispiel schwere Herzrhythmusstörungen, arterielle Verschlusskrankheiten, Diabetes, Niereninsuffizienz, Epilepsie, Hirnoperationen, Demenz oder Depressionen.
Was in Anlage 4 der Fahreignungsverordnung aber auch geregelt wird, ist ab wann der Konsum von Alkohol und Drogen zu einer Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs führt. Für Betäubungsmittel ist bereits allein durch die Einnahme von einer Nichteignung auszugehen. Davon ausgenommen ist Cannabis, da es hier darauf ankommt, ob ein gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorlag. Der Bayerische Gerichtshof hat hierzu 2008 beschlossen, dass von einem regelmäßigen Konsum erst ab einer Häufigkeit von 5 Tagen pro Woche oder mehr als 20 Tagen pro Monat auszugehen ist. Der Facharzt prüft bei dir nun im Grunde neben den medizinischen bzw. körperlichen Voraussetzungen, ob dein Konsum schon Ausmaße angenommen hat, die es wahrscheinlich machen, dass du in Zukunft häufiger den Konsum nicht vom Fahren trennen wirst. Die Häufigkeit alleine ist zur Beurteilung natürlich nicht das einzige Kriterium, was eine Rolle spielt. Unterschätzen solltest du in diesem Zusammenhang auch nicht die Gründe, aus denen du konsumiert hast und welche Rolle Alkohol in deinem Leben bisher gespielt hat.
Organisatorisch läuft ein Facharztgutachten meist mit einer Haar- und Urinprobe am Tag der Begutachtung ab, zu der du natürlich nüchtern erscheinen und sich keine Betäubungsmittelrückstände mehr im Untersuchungsmaterial finden lassen sollten. Wenn deine Kopfhaare nicht lang genug oder chemisch behandelt sind, wirst du zu einer zweiten Urinprobe ein paar Wochen später nochmal einbestellt, damit der Gutachter einen Verlaufswert deiner Abstinenz hat. Noch weitere Besonderheiten, warum du nach deinem Delikt den Konsum sofort einstellen solltest, erklärt unserer Verkehrspsychologe Manuel Cran in diesem Video nochmal ausführlich: Kontrolliert mit THC im Blut. MPU?
Wenn du dir unsicher bist, welche Voraussetzungen du in deinem konkreten Fall erfüllen musst, um im Gespräch mit dem Facharzt keine Probleme zu bekommen, empfehle ich dir, dich an unser Team von studierten Verkehrspsychologen zu wenden. Denn sogar durch Missverständnisse oder unglückliche Formulierungen kann auf dich nach einem Facharztgutachten eine MPU auf dich warten und das davon gehe ich mal aus, möchtest du bestimmt vermeiden.